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27.01.2010, 10:03
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Der Deutsche Bundestag hat Mitte Mai den geplanten Änderungen des Zugewinnausgleichsrechts zugestimmt. Die Neuregelungen im Zugewinnausgleichsrecht sollen für mehr Gerechtigkeit bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Scheidung sorgen. Im Vormundschaftsrecht wird vor allem das Besorgen von Geldgeschäften für Mündel oder Betreute entbürokratisiert.
Seit 50 Jahren gibt es den Zugewinnausgleich, ohne dass er an Aktualität verloren hätte. Heute wird jede dritte Ehe früher oder später geschieden. Bei einer Scheidung wird das Vermögen der Ehegatten auseinandergesetzt. Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft), in dem die Mehrzahl der Ehepaare leben, gibt es dafür den Zugewinnausgleich. Der Grundgedanke des Zugewinnausgleichs liegt darin, den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten zu verteilen. An diesem Grundgedanken ändert sich nichts. Das heute verabschiedete Gesetz korrigiert mehrere Schwachstellen, die von Betroffenen und von Rechtspraktikern aufgedeckt worden sind.
Auch weiterhin bleibt die Berechnung stark schematisiert, damit das Verfahren einfach, klar und gut handhabbar ist. In Zukunft wird jedoch berücksichtigt, wenn ein Ehepartner mit Schulden in die Ehe gegangen ist und diese Schulden während der Ehezeit getilgt wurden. Außerdem können unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des ausgleichsberechtigten Ehegatten künftig besser verhindert werden. Das Gesetz soll am 1. September 2009 in Kraft treten.
27.05.2009, 20:36 von RA Kah |
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